Beiträge

gültig ab 01.01.2023

Natürliche Personen (ab 18 Jahren)

– Jahresbeitrag: 40,- Euro

Kinder / Jugendliche

– Jahresbeitrag: 10,- Euro

Maßgeblich für die Altersgrenze ist der 1. Januar des Beitragsjahres.

Familienangehörige (abgekündigt/entfällt)

Vereine (abgekündigt)

– bis 50 Mitglieder: Jahresbeitrag: 40,- Euro
– 51 bis 100 Mitglieder: Jahresbeitrag: 60,- Euro
– über 100 Mitglieder: 90,- Euro

Öffentliche Bildungseinrichtungen und Körperschaften (abgekündigt)

Jahresbeitrag: 180,- Euro

Firmen (abgekündigt)

– bis 50 Mitarbeiter: Jahresbeitrag: 40,- Euro
– 51 bis 100 Mitarbeiter: Jahresbeitrag: 60,- Euro
– über 100 Mitarbeiter: Jahresbeitrag: 90,- Euro

Wichtig:
Natürliche Personen werden nur in den Verein aufgenommen, wenn sie eine Lastschriftermächtigung zum Einzug der Beiträge erteilen.

Bei Vereinseintritt in den Monaten Oktober oder November werden für das laufende Kalenderjahr nur die halben Jahresbeiträge berechnet; bei Eintritt im Dezember entfällt der Jahresbeitrag.

Der Vorstand kann durch Beschluß die Beiträge für Schulen, Behörden, Gemeinden und Firmen bei Bedarf so anheben, daß die Aufwendungen des Vereins für diese Mitglieder mindestens abgedeckt sind.

Die Beiträge sind zum zweiten Januar jeden Jahres fällig, bei Neumitgliedern wird der volle Beitrag eine Woche nach Aufnahme fällig.

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Dabei muß die Kündigung spätestens sechs Wochen zum Ende des Kalenderjahrendes dem Vorstand schriftlich bekanntgegeben werden.

 

Das Zusenden eines neuen Kennworts kostet zehn Euro Bearbeitungsgebühren.